Aegis sammelt kontinuierlich die Nachweise, die das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) verlangt, und hilft Ihnen, die Meldepflichten für Vorfälle innerhalb der Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat zu erfüllen.
NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) wird in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen verlangt es Maßnahmen zum Risikomanagement und — ebenso wichtig — den Nachweis, dass diese Maßnahmen tatsächlich in Kraft sind.
Risikoangemessene Schutzmaßnahmen für Netz- und Informationssysteme, dokumentiert und überwacht.
Verfahren und Fristen für die Meldung erheblicher Vorfälle an das BSI.
Ein unwiderlegbares Protokoll von Ereignissen und Aktionen als Grundlage für den Compliance-Nachweis.
Kontinuierliche Schwachstellenüberwachung und Priorisierung nach realem Risiko.
Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung, die die Ausfallzeit bei einem Vorfall verringern.
Sichtbarkeit und Kontrollen, die bei der Überwachung von Lieferkettenrisiken helfen.
Bei einem erheblichen Vorfall schreibt das Gesetz strenge Fristen für die Meldung an das BSI vor. Aegis hilft Ihnen, diese Fristen einzuhalten, weil die Nachweise bereits im System vorliegen.
Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls wird eine Frühwarnung an das BSI übermittelt.
Innerhalb von 72 Stunden wird eine Vorfallsmeldung mit einer ersten Einschätzung von Schwere und Auswirkungen übermittelt.
Spätestens einen Monat nach der Meldung wird ein Abschlussbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen übermittelt.
Aggregierte, anonymisierte und illustrativ gerundete Produktionskennzahlen.
NIS2 ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2022/2555), die das Cybersicherheitsniveau für ein breites Spektrum von Einrichtungen anhebt. In deutsches Recht umgesetzt wird sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), die Durchführungsdetails sind geregelt das BSI-Gesetz (BSIG).
Das Gesetz unterteilt die Adressaten je nach Sektor und Größe in wesentliche und wichtige Einrichtungen. Zu den Pflichten gehören Risikomanagement, Vorfallsmeldung, Lieferantensorgfalt und die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Die zuständige Behörde ist BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), die zugleich als CSIRT und zentrale Kontaktstelle fungiert. Für bestimmte Einrichtungen ist auch ein nationales CERT zuständig.
Mit dem Coverage Score und dem Nachweispaket zeigen wir, wo Sie heute im Verhältnis zum NIS2UmsuCG stehen und welche Nachweise Sie bereits haben und welche zu ergänzen sind.